Gesunder Umgang mit Stress

Gesunder Umgang mit StressNegativer Stress – nichts wirkt sich auf unser Wohlbefinden, auf unsere Produktivität und auf unsere Kreativität schädlicher aus.  Die Stressstudie der Techniker Krankenkasse 2016 zeigt, dass die Fehlzeiten aufgrund psychischer Beschwerden in den letzten 15 Jahren um fast 90 Prozent gestiegen sind. Über Stress wird also nicht nur einfach mehr geredet als früher. Die gesundheitlichen Auswirkungen der beruflichen und privaten Belastungen haben in deutschen Unternehmen de facto zugenommen.

Allerdings lässt sich negativer Stress in der Arbeit nicht gänzlich vermeiden. Konflikte, Missverständnisse, Mehrarbeit und Zeitdruck gehören dazu. Wer aber unter Dauerstress steht, nicht mehr abschalten und regenerieren kann, in andauernder Alarmbereitschaft ist, wird anfällig, insbesondere für psychische Krankheiten.

Ein erster Schritt ist zunächst hinzusehen und sich regelmäßig über den eigenen Stresslevel  – und den des Teams  – bewusst zu werden. Wie gestresst sind Sie tatsächlich? Wie steht es mit Verspannungen, dem Schlaf, dem Umgang mit Alkohol? Hier finden Sie den Stress CheckUp der TK, um sich aktuell besser einschätzen zu können.

Die gute Nachricht ist, dass es zahlreiche Möglichkeiten gibt, Stress abzubauen und mit Stress gesünder umzugehen. Atemtechniken, autogenes Training, progressive Muskelentspannung, Mindful Based Stress Reduction (MBSR), genug Schlaf, strukturierter Tagesablauf, Verteilung der Lasten. In unserem Artikel zu „Achtsamkeit“ in Unternehmen finden Sie weitere Tipps. Ein ganzes Füllhorn an Angeboten zur Stressbewältigung bietet das Deutsche Fachzentrum für Achtsamkeit.

Neben der Selbstverantwortung für die eigene Gesundheit sind Unternehmen seit September 2013 per Gesetz dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung zu den psychischen Belastungen am Arbeitsplatz durchzuführen (§ 5 Abs. 1 und 2 ArbSchG). Seither müssen psychische Belastungen wie körperliche Belastungen in gleicher Weise beurteilt und durch geeignete Maßnahmen minimiert werden. Sowohl das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung als auch die getroffenen Arbeitsschutzmaßnahmen sind zu dokumentieren (§ 6 Abs. 1 ArbSchG).

Wir haben sowohl in der Gefährdungsbeurteilung als auch in der Dokumentation langjährige  Erfahrung. Gerne unterstützen wir Sie rechtskonform mit unserem Knowhow.